Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 die Tätigkeit vor:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
  • Mitwirken bei der Brandschutzkonzept Umsetzung
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers oder der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Betreuung vor Ort
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten sicher arbeiten.

Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften.

Externer Brandschutzbeauftragter: Aufgaben und Pflichten Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie, die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:

  • §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • ASR A2.2
  • § 22 DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Information 205-003
  • vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-11
  • VdS 3111

Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.

Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.

Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.

Wann benötige ich als Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Bzw. wann muss man einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Arbeitgeber bestellen Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Melden Sie sich bei mir, ich prüfe gerne, wozu Ihr Unternehmen im Bezug auf Brandschutz gesetzlich verpflichtet ist.

Welche Vorteile bietet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.


Falls Sie einen Bausachverständigen suchen – besuchen Sie gerne diese Seite: https://bausachverstaendiger-krieger.de/